Liebe Johanna,
ich würde Dir folgendes Vorgehen empfehlen:
1. Anlaufstelle: das Ausbildungsinstitut, bei dem die Prüfung abgelegt wurde.
Wenn ohne Erfolg, dann nicht: sondern:
2. Anlaufstelle: die damals zuständige Aufsichtsbehörde, d.h. die Bezirksregierung.
Dort dann eine erneute Ausstellung des Diploms anfordern.
Guten Erfolg
der auf eine Schilderung des Erfolgsweges hoffende
fridolin
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